Was bedeutet „Enforcement“?

Das englische Wort „enforcement“ heißt wörtlich ins Deutsche übersetzt soviel wie „Durchsetzung“ oder „Erzwingung“. Im Bezug auf den Kapitalmarkt bedeutet der Begriff „Enforcement“ die Durchsetzung ordnungsgemäßer Rechnungslegung: Durch das Enforcement sollen den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmende Unternehmen gewissermaßen gezwungen werden, ihre Jahresabschlüsse entsprechend den gültigen und anerkannten Rechnungslegungsstandards korrekt zu erstellen und sie gegebenenfalls auch von einer unabhängigen Prüfstelle überprüfen zu lassen. Neben der vergangenheitsorientierten Kontrolle und Prüfung umfasst das Enforcement auch eine auf die zukünftige Unternehmenstätigkeit ausgerichtete präventive Überwachung.[1]

Die Bundesregierung definiert das von ihr beschlossene Enforcement offiziell als die „Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine außerhalb des Unternehmens stehende, nicht mit dem gesetzlichen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) identische unabhängige Stelle“[2].

[1] Vgl. hierzu insgesamt TIELMANN 2001: 5f.
[2] BUNDESREGIERUNG (Hrsg.): „Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes“. 2003. URL: http://www.bundesregierung.de/Anlage469122/Der-vollstaendige-Massnahmenkatalog.pdf
[Stand: 28. März 2005].


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